Medikamente aus der Türkei

Medikamente im Ausland! Medikamente in der Türkei

Sehr viele deutsche Bürger verbringen die schönsten Tage des Jahres in der Türkei. Auch im Urlaub kann es zu Unpässlichkeiten kommen und ein Arzt wird aufgesucht und verschreibt entsprechende Medikamente. Manchmal müssen die verschriebenen Medikamente auch während der Rückreise aus dem Ausland eingenommen werden und nun stellt sich die Frage, wie sind die Bestimmungen beim Zoll auf dem Flughafen? Auf jeden Fall sollten beim Zoll die Rechnungen vorgelegt werden, denn Geschenke sowie Medikamente dürfen einen Warenwert von 300 Euro nicht überschreiten. Auf dieser Basis können Medikamente problemlos nach Deutschland eingeführt werden und es gibt keine Schwierigkeiten mit dem Zoll bei der Rückreise aus der Türkei.

Medikamente aus dem Ausland! Wie kompliziert kann das werden?

Bei der Rückreise aus anderen Ländern sind die Einfuhrbestimmungen durch den Zoll ähnlich gelagert, trotzdem sollten sich die Urlauber über spezielle Vorschriften genau informieren, um Probleme auszuschließen. Bei der Hinreise in ein Ausland ist es ratsam die Medikamente zu dokumentieren, welche in Deutschland gekauft wurden und für die eigene Gesundheit unbedingt notwendig sind. Diese mitgebrachten Produkte fallen nicht in die Berechnung der eingeführten Waren aus dem Ausland. Trotzdem ist es besser entsprechende Medikamente aus Deutschland mitzunehmen, welche im Urlaub benötigt werden könnten. In einer kleinen Reiseapotheke sind alle wichtigen Materialien wie Pillen und Tropfen vorhanden, welche im Notfall benötigt werden. Spezielle medizinische Tabletten oder Sprays für Asthma oder COPD sollten auf jeden Fall in ausreichender Anzahl mitgenommen werden. Es ist im Ausland nicht sichergestellt, ob die medizinischen Produkte die gleichen Zusammenstellungen wie in Deutschland haben. Kaum ein Patient möchte in der Türkei auf ein neues Medikament umsteigen.

Medizinische Produkte sind sehr häufig in der Türkei preiswerter zu haben, als in Deutschland. Einige Bürger beziehen deshalb ihre Materialien über eine türkische Versandapotheke und sparen damit Geld. Auch in diesem Fall gelten die Bestimmungen durch den Zoll und es darf nur die Menge eingeführt werden, welche für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Sollten dem Besteller hier einige Fehler unterlaufen, können erhebliche Kosten an Bußgeld fällig werden. In schweren Fällen und im Wiederholungsfall folgt sogar eine Strafanzeige wegen Schmuggel.

Die medizinischen Produkte aus dem Ausland unterliegen nicht dem deutschen Arzneimittelgesetz und niemand weiß genau über die Inhaltsstoffe bescheid. Außerdem ist der Beipackzettel in einer fremden Sprache gehalten und die meisten deutschen Bürger erfahren nichts von den Risiken.

Besonders bei Produkten aus dem asiatischen Raum sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden. Manchmal wird die versprochene Wirkung von Tabletten nicht erzielt und was noch schlimmer ist, es können gesundheitliche Schäden nach der Einnahme die Folge sein. Es wird kaum möglich sein die Übeltäter ausfindig zu machen und eine Klage bringt ebenfalls kaum den gewünschten Erfolg und außerdem wäre mit viel Kosten verbunden. Fast jedem Bürger dürfte klar sein, wer an der eigenen Gesundheit spart, der spart an der verkehrten Stelle.

© Benicce – Fotolia.com

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